Informationen für Veranstalter
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
Tierärztinnen und Tierärzte in eigener fachlicher Verantwortung sind gemäss Medizinalberufegesetz zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet. Für Mitglieder der GST richtet sich die Anzahl notwendiger Bildungspunkte (BP) pro Jahr nach der Bildungsordnung der GST, den dazugehörigen Reglementen, sowie den entsprechenden Reglementen der Fachsektionen. Damit die Teilnahme an einer Veranstaltung an diese Fortbildungspflicht angerechnet werden kann, muss die Veranstaltung von einer Fachsektion oder der GST anerkannt sein.